|
Berlin.
Krankenkassenbeiträge
werden künftig auch fällig,
wenn sich Rentner ihre Altersvorsorge
aus Direktversicherung einer
Pensionskasse
oder einem
berufsständischem Versorgungs- werk
auf einen Schlag auszahlen lassen statt sie zu verrenten. Dies sieht
die Gesundheitsreform vor, die
am 1. Januar in
Kraft tritt. Bisher wurden Beiträge zu den gesetzlichen Kranken-und
Pflegekassen nur dann erhoben, wenn ein Pensionär die Altersvor sorge
aus Direktversicherung oder Pensionskasse
als monatliche Rente auszahlen ließ,
|
sagte ein Sprecher des Bundesgesundheits-
ministeriums. Die Beiträge sollen über zehn Jahre gestreckt werden.
Die Versicherungen müssten die
Auszahlungen direkt an die Krankenkassen melden. Nach
einem »Focus«-Bericht
zahlt ein Empfänger von 120.000
Euro Altersvorsorge bei einer
Kasse mit 14,9 Prozent Beitragssatz darauf künftig 149 Euro
Krankenkassenbeitrag monatlich und 17 Euro an die
Pflegeversicherung. Das
Ursprungskapital der Versicherung werde dadurch innerhalb von zehn
Jahren um rund
20.000 Euro geschmälert.
|